Natur in Schweden (Allemannsrätten)
Allemannsrätten – »Jedermannsrecht« Für den Aufenthalt in der freien Natur und den Umgang mit Flora und Fauna gibt es in Schweden ein allgemeines Nutzungsrecht – allemannsrätt genannt. Dies gestattet jedem recht weitgehende Rechte aber auch einige Pflichten, die es zu beachten gilt:
• Man darf sich in der Natur frei bewegen, jedoch nicht auf Hausgrundstücken, auch wenn diese nicht eingezäunt sind, was in Schweden oft der Fall ist. Hier gilt: Außer Sichtweite von Privathäusern bleiben. • Auch ohne Einwilligung des Eigentümers dürfen Sie eine Nacht zelten, allerdings nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder in der Nähe von Privathäusern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, so fragen Sie in jedem Fall den Besitzer. • Fahren Sie mit motorisierten Fahrzeugen nicht im Gelände. • Lassen Sie nirgends Abfälle zurück. • Besondere Vorsicht gilt beim Feuermachen: Lagerfeuer sind nur erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr besteht – daher kann es zeitweilig völlig verboten sein, ein Feuer zu machen. In Natur- und Nationalparks ist es in aller Regel völlig verboten – ebenso wie auf Felsen und Klippen. Achten Sie darauf, dass das Feuer vollständig erloschen ist, bevor Sie die Feuerstelle verlassen! Herabgefallene Zweige und Reisig dürfen zum Feuer machen gesammelt werden. Dagegen darf man keine Zweige abreißen oder gar Bäume fällen! Beeren und Blumen dürfen gepflückt werden, sofern es sich nicht um geschützte Blumen handelt. Im Zweifelsfall stehen lassen! Orchideen sind in Schweden übrigens generell geschützt. • Baden ist außer in Schutz- oder militärischen Sperrgebieten generell erlaubt. • Zwischen dem 1. März und dem 20. August sind Hunde anzuleinen – müssen aber auch sonst beaufsichtigt werden. • Angeln ist nur am Meer und an den großen Seen (Vättern, Vänern, Mälaren...) ohne Angelkarte (fiskekort) gestattet. Sonst bitte immer eine Angelkarte besorgen!
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