Mietbedingungen
Haben Sie sich für eines der beiden Ferienhäuser entschieden und von mir eine Bestätigung bekommen, dass die gewünschte Ferienperiode noch frei ist, werde ich einen Mietvertrag zwischen Ihnen als Mieter und mir als Vermieter anfertigen und Ihnen zusenden.
Im Vertrag werden die Kontaktdaten des Mieters und Vermieters, die Reiseperiode, der Mietpreis, die ungefähre Ankunfts- und Abreisezeit eingetragen.
Im Einzelnen lauten die Vertragsklauseln wie folgt:
· Der Vertrag tritt in Kraft, wenn er vollständig ausgefüllt und beidseitig unterschrieben, innerhalb von 10 Tagen dem Vermieter vorliegt.
· Die Anzahlung beträgt 30 % des Endpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages fällig und ist auf das in diesem Vertrag genannte Konto des Vermieters zu leisten.
· Die Restzahlung wird fällig spätestens 40 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (eingehend beim Vermieter).
· Bei Buchung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag wird der gesamte Mitpreis sofort zur Zahlung fällig.
· Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Mieter keinen Anspruch auf Nutzung des Hauses.
· Erfolgt ein Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn, so wird eine Entschädigungsgebühr von 100 Euro erhoben.
· Bei einem späteren Rücktritt werden 80 % der Gesamtsumme fällig, falls keine anderweitige Belegung durch einen neuen Mieter möglich ist.
· Das Haus darf mit maximal 5 Personen belegt werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
· Am Anreisetag kann das Haus ab 16 Uhr bezogen werden, am Abreisetag hat die Abreise bis spätestens 11 Uhr zu erfolgen.
· Der Mieter hat das Ferienhaus pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle Schäden unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen, sowie für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht wurden, aufzukommen.
· Zusammen mit der Zahlung der Miete sind 100 Euro als Sicherheitsleistung (für Haus und Telefonbenutzung) zu zahlen. Der Mieter zahlt nur die tatsächlich angefallenen Telefongebühren. Die Sicherheitsleistung wird der Vermieter auf ein ihm bekanntes Konto des Mieters unter Abzug evtl. angefallener Telefongebühren nach dem Urlaub erstatten. Die Sicherheitsleistung dient dazu, die Mieter anzuhalten, die Endreinigung ordentlich durchzuführen, das Haus pfleglich zu behandeln und zur Abdeckung eventueller Schäden, die vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursacht wurden.
* Wird die Endreinigung nicht ordentlich durchgeführt, ist der Vermieter berechtigt, 60 Euro von der zuvor gezahlten Kaution einzubehalten.
· Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt.
· Das Rauchen im Haus ist untersagt.
* Die Benutzung von Spielgeräten, wie zum Beispiel Gartenschaukeln, erfolgt auf eigene Gefahr.
· Bettwäsche und Handtücher sind vom Mieter mitzubringen.
· Der Vermieter schickt dem Mieter nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages und Anzahlung des Gesamtmietzinses eine Bestätigung. Nach Eingang der vollen Miete schickt der Vermieter eine Zahlungsbestätigung, eine Wegbeschreibung zum Ferienhaus und teilt dem Mieter nähere Informationen bezüglich der Schlüsselübergabe mit.
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